§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen (im FolgendenAGB genannt)gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen der Fehlhaber GmbH und denVertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt). Angebote, Leistungen und
Rechnungsstellung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fehlhaber GmbH. Von diesen Bedingungen abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und Zustimmung beider Vertragspartner. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr in Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Individuelle Absprachen und Vereinbarungen gehen diesen AGB in jedem Falle vor und bedürfen der Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote der Fehlhaber GmbH sind unverbindlich. Verträge zwischen der Fehlhaber GmbH und ihren Vertragspartnern entstehen durch die Annahme eines schriftlichen Angebotes oder eines schriftlichen Vertrages
und richten sich ausschließlich nach deren Inhalt und diesen AGB. Der Kunde erkennt mit der Auftragserteilung die AGB sowie die Zahlungsbedingungen an. Ein Auftrag kommt auch zustande, wenn das Angebot durch die Fehlhaber GmbH schriftlich bestätigt wird.
§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegen-stände im Lager der Fehlhaber GmbH (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager der Fehlhaber GmbH (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, die Fehlhaber GmbH oder ein Dritter den Transport durchführt.
§ 4 Vergütung
Bei der Vergütungsart zählen die jeweiligen Angaben auf Angebot und Auftragsbestätigung.
§ 5 Transport
1. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, schuldet die Fehlhaber GmbH nicht den Transport der Mietgegenstände. Übernimmt die Fehlhaber GmbH den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Fehlhaber GmbH und dem Kunden, kann die Fehlhaber GmbH den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen und dem Kunden hierfür die anfallenden Transportkosten in Rechnung stellen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gilt.
§ 9 Abs. 1.
2. Bei Anlieferung durch die Fehlhaber GmbH oder Dritte die, die Fehlhaber GmbH zwecks Anlieferung engagiert, sind die Anfahrts- und Durchfahrtswege zum und auf dem Veranstaltungsgelände freizuhalten. Zudem müssen Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zur Verfügung stehen.
3. Für verspäteten Transport auf Grund höherer Gewalt, haftet die Fehlhaber GmbH nicht.
§ 6 Stornierung durch den Kunden
1. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maß gabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, die Vergütung gemäß § 4 nachfolgender Staffel als Schadenersatz an die Fehlhaber GmbH zu zahlen: Stornierung bis 30 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 50% von der Gesamtsumme Stornierung ab 14 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 80% von der Gesamtsumme Stornierung ab 7 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 90% von der Gesamtsumme.
3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der Fehlhaber GmbH maßgeblich.
§ 7 Zahlung
1. Sofern nicht anders vereinbart sind 50% der Gesamtsumme nach Eingang der Auftragsbestätigung sofort fällig. Die Restsumme ist ab dem vereinbarten Mietzeitraum sofort fällig, spätestens aber 10 Tage nach Rechnungseingang
vollständig zu überweisen.
2. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Kunde mindestens die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung ein es weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 8 Mängel und Gebrauchsüberlassung
1. Bei den von der Fehlhaber GmbH vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung
durch technisch geschultes Personal erfordern.
2. Wenn nicht anders vereinbart, stellt die Fehlhaber GmbH die vertraglichen Mietgegenstände montags-freitags von 10.00-17.00 Uhr zu r Verfügung. Das Vermietmaterial befindet sich zu diesem Zeitpunkt in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand.
3. Der Kunde ist bei Überlassung verpflichtet das Vermietinventar auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen und etwaige Mängel oder Unvollständigkeiten sofort bei der Fehlhaber GmbH anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Untersuchung, so gelten die Artikel als mangelfrei/genehmigt. War der Mangel bei der Untersuchung nicht sofort erkennbar, hat der Kunde auch dies unverzüglich bei der Fehlhaber GmbH anzuzeigen. Ansonsten gelten auch da nach die Artikel als genehmigt und mängelfrei.
4. Bei Einschränkung der Tauglichkeit des vertraglichen Gebrauchs gilt nach § 536 Abs. 1 BGB nur eine Wertminderung in angemessener Höhe nicht aber die komplette Erstattung des Preises.
5. Bei Nichtverwendung funktionierender Vermietgegenstände hat der Kunde nicht das Recht auf Wertminderung, da der Artikel als vermietet gilt.
§ 9 Schadensersatz und Haftung
1. Gesetzliche oder vertragliche Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn der Schaden aus grobfahrlässigem Handeln der Mitarbeiter, Angestellten oder gesetzlichen Vertreter der Fehlhaber GmbHs resultieren. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Ebenso haftet die Fehlhaber GmbH nicht für Ausfall der Vermietsache durch höhere Gewalt.
2. Die Fehlhaber GmbH behält es sich vor, nach Abschätzung der Situationslage, ggf. einzelne oder ganze Artikelgruppen auf Grund von höherer Gewalt nicht aufzubauen oder in Betrieb zunehmen. Kommt es dadurch zum
Veranstaltungsausfall oder zu einer Minderung der Veranstaltung, haftet die Fehlhaber GmbH nicht.
§ 10 Kundenpflichten während der Miet- und Veranstaltungszeit
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern der Kunde kein Servicepersonal von der Fehlhaber GmbH gebucht hat, muss der Kunde alle während der Mietzeit notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fachgerecht auf seine Kosten durchführen lassen. Insbesondere hat der Kunde die während des Mietgebrauchs entstehenden Mängel an Leuchtmitteln und Lautsprechermembranen zu beheben. Darüber hinaus hat der Kunde alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
2. Kann der Kunde die Mängel nicht fachgerecht beseitigen oder beheben, so sind die Kosten für die Reparatur und den Aufwand von der Fehlhaber GmbH und etwaiger dritter voll und ganz vom Kunden zu tragen.
3. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen und nur im Rahmen der technischen Bestimmungen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von der Fehlhaber
GmbH angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen.
4. Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Kunde
einzustehen.
5. Der Kunde ist dazu verpflichtet das Vermietmaterial gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigungen zu schützen. Kommt es dennoch zu einen der drei genannten Fälle kommen, hat der Kunde die anfallenden Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturkosten zu tragen.
6. Der Kunde hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen,Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, der Fehlhaber GmbH unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Kunde hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe der Sphäre der Fehlhaber GmbH zuzuordnen sind.
§ 11 Personal und Aushilfskräfte
1. Grundsätzlich steht es dem Kunden frei, bestimmte Künstler anzufragen, speziell im DJ Bereich. Bei Krankheitsfällen oder sonstigen Personalausfällen, wird dem Kunden Ersatz gewährt, eine Stornierung auf Grund des Ausfalls gewünschter Künstler ist jedoch, wenn nicht anders vereinbart, nicht möglich.
2. Für Beschädigungen, die von Aushilfskräften von Seiten der Kunden gestellt werden, übernimmt die Fehlhaber GmbH keine Haftung. Aushilfskräfte die vom Kunden gestellt werden, haben nüchtern, arbeitstauglich und arbeitsrechtlichabgesichert zu sein.
§ 12 Kündigungen
1. Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag auf Grund triftiger Gründe zu kündigen. Für die Fehlhaber GmbH liegen diese Gründe vor allem vor, wenn:
a) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden maßgeblich verschlechtert haben und ein Ausbleiben der Zahlungen abzusehen ist.
b) die Mietgegenstände vom Kunden vertragswidrig gebraucht und benutzt werden.
§ 13 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Der Kunde hat die Mietgegenstände spätestens am letzten Vermiettag vollständig, geordnet und im einwandfreien Zustand zurückzugeben. Auch Verbrauchsmaterial und defekte Geräte sind wieder in das Lager der Fehlhaber
GmbH zu bringen.
2. Erst nach Abgabe aller Mietgegenstände gilt die Rückgabe als vollständig. Die Fehlhaber GmbH behält es sich vor, das Vermietinventar ausgiebig zu prüfen. Dies erfüllt die Fehlhaber GmbH bis 5 Werktage nach dem letzten Miettag, bei fristgerechter Rückgabe. Eine rügelose Entgegennahme gilt daher nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes des Materials.
3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde dies unverzüglich zu unterrichten. Dies führt jedoch, wenn nicht anders vereinbart, nicht zur Verlängerung des Mietverhältnisses. Der Kunde hat somit für jedes überschreiten der Mietzeit eine angemessene, wenn nicht anders vereinbart die Summe eines Vermiettages, Nutzungsentschädigung direkt an die Fehlhaber GmbH zu entrichten.
4. Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Vermietgegenständen hat der Kunde die Fehlhaber GmbH die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Sachverständigengebühren, Vermietausfall sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fehlhaber GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über V
erträge über den internationalen Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist, wenn nicht anders vereinbart, Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Sind Anmeldungen für die Veranstaltung erforderlich oder Genehmigungen bei öffentlichen Stellen einzuholen (z.B. Ordnungsamt, GEMA, …), so liegt dies in der Verantwortung des Vertragspartners.
3. Erfüllungsort ist der Sitz der Fehlhaber GmbH
4. Gerichtsstand ist Uelzen
Es gelten die aktuellen AGB:
Stand August
2016
Fehlhaber GmbH
Moorweg 2
29525 Uelzen